Eine Geräteeinweisung nach dem Medizinproduktegesetz ist für aktive, nichtimplantierte Medizinprodukte verpflichtend, bevor sie am Patienten angewendet werden.
Erfolgte Einweisungen müssen im sogenannten Medizinproduktebuch eingetragen werden, den jeweiligen Mitarbeitern wird häufig auch ein „Gerätepass“ ausgestellt.
Gerade für größere Kliniken stellt die adäquate Umsetzung dieser Vorschrift eine Herausforderung dar. Mit Hilfe einer von uns entwickelten Datenbankanwendung werden Sie dabei unterstützt, den aktuellen Bedarf an Einweisungen zu ermitteln, neue Termine zu planen, Teilnehmerlisten zu erstellen und Gerätepässe auszustellen.